AwSV

Prüfungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)*

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)* sowie in der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV; ehem. VAwS)* werden eine Vielzahl von Pflichten für Anlagenbetreiber und deren Hersteller bzw. Instandsetzern geregelt. Die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Anlage muss zu jeder Zeit gegeben sein und ist somit ständig zu überwachen.

Unsere Sachverständigen nach AwSV unterstützen Sie als Betreiber bei Neubau sowie bei der Erhaltung ihrer Anlage. Als Verantwortliche von Fachbetrieben unterstützen wir sie bei der Herstellung und Sanierung von Dichtflächen. Bei allen Fragen hinsichtlich WHG-Flächen aus Asphalt, Beton oder Halbstarren Belägen sind wir Ihr Ansprechpartner. Zudem beraten wir Sie, bei Fragestellungen zu Fugen, Betontechnologie oder Entwässerung von Dichtflächen.

Wir unterstützen Sie bei anstehenden Instandsetzungen und stehen Ihnen beratend zur Seite. Zudem betrachten wir Sonderlösungen ohne eine bauaufsichtliche Zulassung und bewerten diese in einem Gutachten zur Eignungsfeststellung.

Als Sachverständige nach AwSV führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen nach AwSV gern für Sie durch. Mit unseren Schulungen erhalten Sie die Sachkunde als Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV*.

*Leistungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH.